Ausfahrten für Anrainer
Da in nächster Zeit vermehrt in der "neuen" Rathausstraße und am Kornmarktplatz Events stattfinden werden (2. Juni Eröffnungsfest, 3. Juni CSD und Frauenlauf, dann Bregenz LIFE, Fest der Kinder, Piemont-Markt usw.), ersuche ich, darauf zu achten, dass die Ausfahrten aus der Schulgasse möglich sind. Hier wohnen Menschen und haben einen teuren Parkplatz gemietet (so wie wir), zusätzlich 300 Euro für die Erlaubnis der Einfahrt bezahlt. Also sollten sie diese auch benützen können. Letztes Jahr wurde beim Fest "Stadt der Kinder" die Ausfahrt versperrt, ohne Vorwarnung! Die Ausfahrt über Kaspar-Hagen-Str. oder Inselstraße ist nicht immer möglich, weil durch Stühle, Tafeln, Fahrräder etc. verstellt! Ich bin auch berufstätig, habe auch keine andere Möglichkeit, mein Auto zu parken und möchte für die 300 Euro meinen Parkplatz auch nutzen können. (Im Gegensatz zu den vielen, täglich Einfahrenden und Parkenden, die nichts bezahlen!) . Auch durch den Wochenmarkt ist sowieso die Ein- und Ausfahrt schon massiv erschwert. Das ist nicht einzusehen. Wir wohnen schon länger hier als es die Fußgängerzone gibt und haben uns das nicht ausgesucht! Von der Lärmbelastung jetzt ganz zu schweigen! Vielen Dank für das Berücksichtigen der Anrainerrechte!
Lage und Adresse
Kommentare
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30.05.2023 - 17:23 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.
Beste Grüße! -
31.05.2023 - 08:58 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag! Wir geben dies gerne gleich ans Stadtmarketing (Veranstalter der Feste und Märkte) sowie an die Verwaltungs- und Stadtpolizei weiter. Beste Grüße! -
07.06.2023 - 13:56 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag! Wir konnten mit allen mit der Thematik beauftragten Stellen bei der Stadt Rücksprache halten.
Bei Veranstaltungen in der Fußgängerzone muss die Ausfahrt aus der Schulgasse direkt in die Rathausstraße gesperrt werden. Darüber wird auch rechtzeitig informiert. Die Ausfahrt über die Inselstraße bleibt in diesem Fall jedoch geöffnet.
Falls die Ausfahrt durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge beeinträchtigt oder sogar ganz behindert wird,
bitten wir die betroffenen Fahrzeuglenker:innen, unverzüglich die Stadtpolizei telefonisch zu verständigen (T 05574 410 1231). Die Organe der Straßenaufsicht (Polizei) haben die Möglichkeit, sofortige rechtliche Schritte einzuleiten (Aufforderung zur Entfernung des verkehrsbehinderten Fahrzeuges, Anzeige, Abschleppung usw.).
Weiters kann die Polizei, wenn es aufgrund der Verkehrslage notwendig ist, Anordnungen an Fahrzeuglenker:innen erteilen, was ansonsten nicht erlaubt ist (wie z. B. Aus-oder Zufahren über andere Straßenzüge, Fahrverbote, Gehsteige usw.). Diese Anordnungen werden bei der Polizei dann dokumentiert und sind nachvollziehbar.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben. Beste Grüße!