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30 im Ortsgebiet


Problem gelöst / Erledigung veranlasst

Verkehr
Datum:
22.05.2024 - 16:15 Uhr
Kategorie:
Verkehr
Adresse:
Weidachstraße 14
Meldung von
Gast

Sehr geehrte Damen und Herren,


mir sind dazu einige Sachen aufgefallen.


Das Verkehrsschild von Lauterach über die Achbrücke ist nicht zu sehen, das Zusatzschild sieht man überhaupt nicht, da vom Geländer verdeckt.


Verkehrszeichen sind grundsätzlich immer so aufzustellen oder anzubringen, dass sie von einem durchschnittlichen Kraftfahrer, der sich an die StVO hält, im Vorbeifahren mit einem raschen und beiläufigen Blick gut zu erkennen sind. Die Schilder dürfen nicht verdeckt sein, z.B. durch hochstehende Pflanzen oder Bäume.


Es ist mir schleierhaft wie man auf einem Autobahnzubringer (Weidachstrasse) 30 kmh machen kann.


Wie weiss ein Durchschnittsbürger der nichtmal eine Rechtsregel beachtet, was eine Landesstrasse ist?


So weit ich das bisher gesehen habe ist die "Landstrasse" ja keine Landesstrasse, jetzt sollte der Bürger wissen was was ist und wie schnell man wo fahren darf.


Ich bitte dies bei Strafverfahren zu beachten.


Mit freundlichen Grüßen 


Aktuelle Befürworter
0

Lage und Adresse

Kommentare

  • 22.05.2024 - 16:15 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag!

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.

    Beste Grüße!
  • 23.05.2024 - 11:15 Uhr, Team I LUAG UF DI
    „Das Verkehrsschild von Lauterach über die Achbrücke ist nicht zu sehen, das Zusatzschild sieht man überhaupt nicht, da vom Geländer verdeckt.“

    Bei Rücksprache mit der zuständigen Abteilung wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt Bregenz ebenfalls für eine Verrückung des Schildes Richtung Straße plädiert hatte. Da es sich dabei aber bei der L 190 um eine Landesstraße handelt, ist das Land Vorarlberg zuständig. Bei den Gesprächen mit der Stadt Bregenz wurde erklärt, dass sowohl die Fahrbahn als auch der Radweg zur Straßenanlage zählen und daher das Schild nicht näher Richtung Fahrbahn versetzt werden kann. Auch hätte eine Verrückung der Beschilderung eine Veränderung des Ortsgebietes zur Folge. Gemäß § 20 Absatz 2a StVO muss die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit mit der Beschilderung an den Ortstafeln erfolgen.

    „Es ist mir schleierhaft wie man auf einem Autobahnzubringer (Weidachstrasse) 30 kmh machen kann.“

    Seit Anfang Februar gilt im gesamten Ortsgebiet von Bregenz Tempo 30 (ausgenommen Landesstraßen und Begegnungszonen). Dies beinhaltet auch die Weidachstraße: https://www.bregenz.gv.at/rathaus/news/in-bregenz-gilt-jetzt-tempo-30-1

    „Wie weiss ein Durchschnittsbürger der nicht mal eine Rechtsregel beachtet, was eine Landesstrasse ist?“

    Die Umgewöhnung wird vermutlich noch einige Zeit dauern. Die Zuteilung zu Gemeinde- und Landesstraßen findet sich daher gleich zu Beginn auf der Website der Stadt Bregenz: https://www.bregenz.gv.at/buergerservice/mobilitaet/tempo-30-im-ortsgebiet-bregenz. Die meisten Navigationsgeräte zeigen dies zusätzlich ebenfalls an. Neuralgische Punkte wie die Weidachstraße werden darüber hinaus noch mit Bodenmarkierungen versehen. All dies sollte dabei helfen, die zulässige Geschwindigkeit klar zu erkennen.

    Beste Grüße!
  • 29.05.2024 - 01:34 Uhr, Bürger
    Die Weidachstraße as Autobahnzubringer zu bezeichnen erschließt sich mir nicht ;) Von Bregenz ist es der City Tunnel und von Lauterach kann man über Wolfurt auffahren. Im Weidach befinden sich Schule und Kindergarten - da ist Tempo 30 auch angebracht.

    Anmerkung menerseits: jemand der die Rechtsregel nicht beachtet, sollte keinen Führerschein haben...
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