Inhalt

Verordnung über Rasenmähzeiten zu sonstigem Lärm


Problem gelöst / Erledigung veranlasst

Sonstiges
Datum:
15.08.2024 - 21:01 Uhr
Kategorie:
Sonstiges
Adresse:
47.5038982, 9.710367
Meldung von
Angi

Nachdem das Rasenmähen werktags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 19:00 Uhr gestattet ist, sollte im Umkehrschluss außerhalb dieser Zeiten ungefährliche Lärm von Sportplätzen und sonstigem ebenfalls verboten sein. Die Bevölkerung würde es bedanken.


Aktuelle Befürworter
4

Lage und Adresse

Kommentare

  • 15.08.2024 - 21:01 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag!

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.

    Beste Grüße!
  • 16.08.2024 - 11:15 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Meldung. Die geltenden Lärmschutzregelungen und die festgelegten Zeiten für das Rasenmähen sowie andere lärmintensive Tätigkeiten basieren auf gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzungszeiten von Sportplätzen sind so geregelt, dass allen Nutzer:innen, einschließlich der Vereine und Jugendlichen, ausreichend Gelegenheit für ihre sportlichen Aktivitäten gegeben wird.

    Sollte der Lärm dennoch als unzumutbar empfunden werden, empfehlen wir Ihnen, sich in solchen Fällen direkt an die Polizei zu wenden. Diese ist befugt, den Sachverhalt zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

    Beste Grüße
  • 18.08.2024 - 11:55 Uhr, Angi
    Bezüglich der Rasenmähzeiten handelt es sich um eine Verordnung der Gemeinde Bregenz. Es wurden Zeiten definiert, damit die Nachbarn auch mal in Ruhe auf Ihrer Terasse oder im Garten sitzen können.
    So wie Sie schreiben, sind sie Nutzungszeiten für die Sportplätze geregelt. Können Sie mir dann bitte die Regelung der Zeiten zukommen lassen. Die Polizei zu rufen ist bisher ohne Erfolg, da die Polizei meistens nicht kommt
    Mit freundlichen Grüßen
  • 20.08.2024 - 14:09 Uhr, Alljuscha
    Ich schlage vor bei der nächsten Revision auch Laubbläser und Rasentrimmer hinzuzufügen. Die werden immer mehr und sind mindestens so laut.
  • 20.08.2024 - 19:04 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Die Verordnung zu öffentlichen Spiel- und Sportplätzen sind in der Verordnungssammlung der Landeshauptstadt Bregenz zu finden: https://www.bregenz.gv.at/rathaus/verordnungssammlung. Darin sind keine Öffnungszeiten definiert – diese sind auf den Schildern vor Ort ausgewiesen, da alle Plätze zeitlich unterschiedlich genutzt werden dürfen.

    Wir nehmen an, Sie beziehen sich jedoch erneut auf den Sportplatz Viktoria wie bereits mehrmals in der Vergangenheit. Dabei handelt es sich um einen privaten Sportplatz. Solange die Nachtruhe eingehalten wird, kann dieser natürlich so benutzt werden, wie es die Inhaber vorsehen.

    Beste Grüße!
  • 20.08.2024 - 19:22 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Zu Ihrem Kommentar "Die Polizei zu rufen ist bisher ohne Erfolg, da die Polizei meistens nicht kommt" bitten wir Sie, uns folgende Informationen zukommen zu lassen:

    Wann haben Sie die Polizei gerufen und was war die genaue Antwort der Polizei, warum der Fall nicht behandelt wurde? Handelte es sich dabei um die Stadt- oder die Bundespolizei? Wissen Sie noch, mit wem Sie damals gesprochen haben?

    Gerne können Sie uns alle Informationen an kommunikation(at)bregenz.at zukommen lassen. Vielen Dank!
  • 20.08.2024 - 19:24 Uhr, Angi
    Damit sagen Sie, ich könnte auf meinem Grundstück jederzeit Lärm verursachen, der andere Belästigt. Weshalb gibt es dann eine Verordnung über Rasenmähzeiten. Lärmbelästigung ist Lärmbelästigung und Gesundheitsschädlich.
  • 20.08.2024 - 20:12 Uhr, Angi
    Dass ich die Stadtpolizei gerufen habe, ist schon länger her. Es kam jedoch nie jemand von der Polizei bei mir vorbei. Namen hatte ich mir nicht notiert. Wie es scheint, muss ich das wohl in Zukunft machen.
  • 21.08.2024 - 11:21 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Das Benutzen von Sportanlagen ist keine Lärmbelästigung. Wenn Lärm "ungebührlich" ist, kann die Polizei gerufen werden. Wenn Sie dies gemacht haben, kommt die Polizei nicht zu Ihnen, wie Sie anscheinend erwartet haben. Sie kümmert sich um das Problem vor Ort. Beste Grüße!
  • 21.08.2024 - 15:00 Uhr, Angi
    Wenn die Polizei nicht bei mir vorbeikommt, dann weiss ich doch gar nicht, ob Sie sich überhaupt um das Problem gekümmert hat und ob Sie den Lärm als nicht ungebührlich betrachtet, obwohl es ein Schallpegel von 80 db sind.
Um Kommentare hinzuzufügen, müssen Sie registriert und eingeloggt sein!
zurück zur Übersicht

Meldungen anzeigen

Hinweis: Suche startet direkt bei Eingabe.