Ruhezeiten für alle
Problem gelöst / Erledigung veranlasst
Datum:
03.06.2025 - 13:54 Uhr
Kategorie:
Sonstiges
Adresse:
Arlbergstraße 65
Meldung von
Gast
Gemäss Lärmschutzverordnung gibt es Arbeitszeiten von 8-12 Uhr und von 14-19 Uhr - dazwischen ist eine Mittagsruhe einzuhalten.
Leider scheint dies immer mehr missachtet zu werden. Es setzen sich Immobilienbewirtschafter, Baustellen (Bsp. Arlbergstrasse 65 und Mariahilfstrasse 34) und auch der Nachbar "nur noch kurz" darüber hinweg.
Gäbe es die Möglichkeit darauf hinzuweisen?
Vielleicht per Social Media?
Ruhe erhöht die Lebensqualität für alle und kostet nix.
Lage und Adresse
Kommentare
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03.06.2025 - 13:54 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.
Beste Grüße! -
06.06.2025 - 09:31 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag!
In der Landeshauptstadt Bregenz gilt die „Lärmschutzverordnung“ der Stadtvertretung aus dem Jahr 1991: https://www.bregenz.gv.at/fileadmin/user_upload/document/rathaus/verordnungen/Laermschutzverordnung_19031991_01.pdf
Demnach dürfen folgende lärmerregende Tätigkeiten nur von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr ausgeführt werden:
- Rasenmähen, Heckenschneiden, andere lärmverursachende Gartengeräte;
- Kreissägen, Motorsägen außerhalb forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke;
- Lärmerregende Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und sonstigen Maschinen (außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen), die nicht unter die Gewerbeordnung fallen.
Außerdem ist an bestimmten öffentlichen Orten (Parkanlagen, Badeanstalten, Uferbereich Bregenzerach und Bodensee) das Benützen von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie Musikgeräten in einer die Ruhe Unbeteiligter beeinträchtigenden Lautstärke untersagt
Darüber hinaus gelten in Vorarlberg die Bestimmungen des Vorarlberger Landessicherheitsgesetzes:
§ 1 sieht vor, dass niemand in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregen darf. Dies gilt z. B. auch im Zusammenhang mit Lärm durch Nachbarn oder durch Mitbewohner in Wohnanlagen. Diese Bestimmungen finden allerdings keine Anwendung auf Lärmerregungen, die anderen bestimmten Verwaltungsgebieten, wie insbesondere dem Bauwesen, den Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, dem Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Luftfahrt sowie der Schifffahrt oder dem Kraftfahrwesen zuzuordnen sind.
Für Arbeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben werden teilweise in behördlichen Bescheiden (z. B. Baubewilligungen der Landeshauptstadt Bregenz) Zeiten betreffend der lärmerregenden Tätigkeiten vorgegeben. Hier ist grundsätzlich die Baubehörde im Amt der Landeshauptstadt Bregenz zuständig: https://www.bregenz.gv.at/rathaus/abteilungendienststellen/detail-dienststelle/baurecht
Zeiten für lärmerzeugende Tätigkeiten durch Betriebe, z. B. durch Bars und andere Lokalitäten (Musik und dergleichen) oder Geschäfte (Warenanlieferungen etc.) werden meist im gewerbebehördlichen Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft geregelt. Für Bregenz ist dies die BH Bregenz.
Verstöße gegen die o. a. Bestimmungen können im Regelfall eine Verwaltungsübertretung darstellen, hier ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Gerne können Sie sich im konkreten Anlassfall an die Stadtpolizei Bregenz wenden, welche Ihnen falls erforderlich auch die zuständige Stelle benennen kann (je nach Anlassfall kann dies unterschiedlich sein): https://www.bregenz.gv.at/rathaus/abteilungendienststellen/detail-dienststelle/stadtpolizei
Ansonsten gibt es hierzu keine allgemeinen verwaltungspolizeilichen Regelungen. Die klassische Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr oder eine Ruhezeit ab 19 Uhr ist nirgendwo gesetzlich normiert.
Eine Mittagsruhe kann aber z. B. in Hausordnungen für die Gemeinschaft in Wohnanlagen vorgeschrieben sein. Dies ist eine zivilrechtliche Vorschrift, welche die Polizei nicht exekutieren kann. Hierfür sind die Gerichte zuständig. In einem solchen Fall kann als erste Anlaufstelle die Hausverwaltung kontaktiert werden, um weitere Schritte abzusprechen. Natürlich kann auch in solchen Fällen die Polizei kontaktiert werden, welche dann an die richtige Stelle verweist.
Beste Grüße! -
11.06.2025 - 13:23 Uhr,
kuwi
Als Bürger wird man immer gerne hin und her verwiesen und erhält unterschiedliche Auskünfte. Bei wiederkehrenden Rasenmäherarbeiten in einer Wohnanlage jeweils zwischen 12.30 und 14.00 wurde von der Polizei mitgeteilt, dass dies für Firmen erlaubt wäre (was hier gar nicht angeführt ist, falls es überhaupt stimmt) und bei einem Anruf bei der Stadt wusste man davon nichts, empfahl aber bei der zuständigen Hausverwaltung zu urgieren, was auch erledigt wurde, mit dem Hinweis des Sekretariats, dass es eine bestimmte Einteilung und Route gäbe und die Bitte um eine Änderung weitergeleitet werden würde. Geändert hat sich natürlich gar nichts. Man lebt halt mit diesem lebenswerten Zustand mit der Erfahrung, dass Bemühungen um Verbesserung im Nirwana verlaufen. Schad um die aufgewendete Zeit. -
28.06.2025 - 00:20 Uhr,
martinV
Ich verstehe jeden, der regelmäßig durch Lärm in seiner Erholung gestört wird.
Was mir nicht eingeht ist, dass wenn es hin und wieder mal zu Lärm kom.t (wegen einer Feier oder doch einmal eine Stunde später der Rasenschnitt), dass man da nicht auch mal Kulant sein kann...
Klar - wenn man unbedingt zu dem Zeitpunkt die Erholung unbedingt benötigt dann wäre es angebracht auch mal gerne selbst den Lärmerzeuger zu bitten Rücksicht zu nehmen.
Für alle, die Lärmgeplagt sind, weil Sie an einem Beliebten Freizeitaktivitäten sind verstehe ich eine Amtliche Regelung und Umsetzung.
Lasst uns aber nicht zu bürokratisch werden. Wir sind alle Nachbarn.
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