Beschwerde über wiederholte ProLife-Demonstrationen vor dem Landeskrankenhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meiner großen Sorge und Verärgerung über die wiederholten Aufmärsche der Organisation ProLife vor dem Landeskrankenhaus Ausdruck verleihen. Konkret betrifft dies den Gehweg zwischen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule und dem Haupteingang des Krankenhauses.
Diese Demonstrationen – inklusive Plakaten und gezielter Ansprache – sind für Patientinnen, Mitarbeitende und Besucher eine unzumutbare Belästigung. Vor allem für Frauen in sensiblen gesundheitlichen oder persönlichen Situationen ist dieses Auftreten übergriffig, unangemessen und schlicht nicht tragbar.
Selbstverständlich respektiere ich das Demonstrationsrecht. Aber gerade vor medizinischen Einrichtungen, in denen Menschen Schutz und Versorgung suchen, braucht es klare Grenzen. Was hier passiert, ist nicht Meinungsäußerung im geschützten Rahmen, sondern gezielte Einschüchterung und eine Form von strukturellem Frauenhass – dafür sollte es rund um das Krankenhaus keinen Platz geben.
Ich fordere daher dringend die Prüfung und Einrichtung einer Schutzzone um das Landeskrankenhaus, wie sie in anderen Städten längst üblich ist. Demonstrationen mit solchen Inhalten gehören nicht vor ein Spitalstor.
Lage und Adresse
Kommentare
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02.07.2025 - 19:21 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.
Beste Grüße! -
04.07.2025 - 11:19 Uhr,
Team I LUAG UF DI
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zuständig für Versammlungen ist grundsätzlich die Landespolizeidirektion Vorarlberg.
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Da diese Versammlungen vor dem LKH bislang gegen kein Strafgesetz verstoßen und ihre Abhaltung weder die öffentliche Sicherheit noch das öffentliche Wohl gefährdet, können sie von der LPD nicht untersagt werden. Auch liegt keine Erregung eines berechtigten Ärgernisses vor. Somit ist eine Wegweisung nach § 38 Abs. 1 SPG nicht möglich.
Die Errichtung einer von Ihnen vorgeschlagenen Schutzzone ist aktuell gesetzlich nicht vorgesehen. Es wurde zwar bereits im Jahr 2024 von der Landeshauptstadt Bregenz beim Land Vorarlberg eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt. Das Land Vorarlberg nahm diese Anregung jedoch nicht auf.
Die Krankenhausbetriebsgesellschaft arbeitet soweit wir wissen an Lösungsvorschlägen, die die Sichtverbindung einschränken sollen.
Beste Grüße!