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Ruhestörung


Problem gelöst / Erledigung veranlasst

Sonstiges
Datum:
20.08.2025 - 06:44 Uhr
Kategorie:
Sonstiges
Adresse:
Kirchstraße 2
Meldung von
Gast

Beinahe jeden Morgen ab 6:30, manchmal auch schon früher, läuft hier ein Herr mit seinem Hochdruckreiniger durch die Straße.
Es ist unfassbar laut, nicht mal eine Unterhaltung wäre in meiner Wohnung möglich, ohne zu schreien.
Wenn ich richtig liege, ist 6:30 auch noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Es wäre schön, wenn der Herr seinen Dienst zu einer angemessenen Zeit beginnen könnte.


Aktuelle Befürworter
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Lage und Adresse

Kommentare

  • 20.08.2025 - 06:44 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag!

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.

    Beste Grüße!
  • 25.08.2025 - 09:48 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag,

    die notwendigen Arbeiten, die ab 6 Uhr beginnen, bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Laut Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO), Anlage 1, Ziffer 11, sind Arbeiten im öffentlichen Raum – wie etwa Schneeräumung, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten – ausdrücklich auch außerhalb der üblichen Ruhezeiten zulässig (ab 6 Uhr, Winterdienst bereits ab 4 Uhr).

    Diese Maßnahmen erfolgen im öffentlichen Interesse und dienen vor allem der Sauberkeit und Sicherheit im Stadtgebiet. Der Arbeitsbeginn um 6 Uhr gewährleistet eine effiziente Durchführung und sorgt gleichzeitig dafür, dass das tägliche Stadtleben so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

    Beste Grüße!
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