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Lärmbelästigung


Problem gelöst / Erledigung veranlasst

Grünflächen/Spielplätze
Datum:
02.01.2024 - 16:19 Uhr
Kategorie:
Grünflächen/​Spielplätze
Adresse:
Neu Amerika 4
Meldung von
Angi

Liebe Stadtverwaltung
Wir gehen öfters am Sportplatz Viktoria Bregenz spazieren. Dabei ist uns aufgefallen, das der Sportplatz bei schönem Wetter von Jugendlichen als Bolzplatz missbraucht wird. Die Jugendlichen schießen den Ball dauernd gegen das Fanggitter, wodurch ein klirrendes Geräusch mit einem Schallpegel von ca. 80 dB erzeugt wird. Da erschrickt man als Spaziergänger sehr, wenn man auf dem Gehweg geht, was ja gewollt ist. Ob gerade Spaziergänger vorbeigehen, scheint die Jugendlichen nicht zu Interessieren. Das interpretieren wir als rücksichtsloses Verhalten.
Daher ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, eine Platzordnung einzuführen, wie von vielen Gemeinden bereits mit Erfolg ausgeführt. Das Schild, „Zutritt für unbefugte Verboten“ hat keine Aussagekraft über die Befugnis und wird auch meist missachtet.
Den Anordnungen des Platzwartes bzw. des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Betreten der Sportanlage nur zum Spiel- und Sportbetrieb mit Betreuung gestattet.
Das Überklettern der Einzäunung und die Benutzung der geschlossenen Anlage sind verboten.
Die Eingangstore sind stets geschlossen zu halten.
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft ist unnötiger Lärm zu unterlassen.
Torschussübungen sind nur auf das Tor in Richtung Industriegebiet aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und die Spaziergänger gestattet.
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Platzordnung verstoßen, können vom Platzwart bzw. vom Ordnungsdienst von der Sportanlage ausgeschlossen werden.

Das Konzept, die Schulsportplätze in Bregenz für die außerschulische Benutzung vom 1. April bis 31. Oktober je nach Wetter mit folgenden Einschränkungen zu gestatten, wäre auch hier evtl. noch tragbar:
Montag – Freitag von 17 Uhr bis 20 Uhr
Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 20 Uhr
Sonntags von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr

Gemäß WHO liegt der Grenzwert für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz im Außenbereich bei 55 dB. Ab 60 dB treten kardiovaskuläre Effekte auf.
Bei einem dauerhaften Schallpegel von 65 dB treten Gehörschäden auf.
Gemäß OÖ. Umweltanwaltschaft sind folgende Immissonsgrenzwerte definiert.
Grenzwerte gemäß ÖAL-Richtlinie: 55 dB
Gemäß OÖ. Grenzwertverordnung LGBI Nr. 22/1995 gelten für Lärmimmissionen folgende Grenzwerte:
In Gemischten Baugebieten Tags 60 dB Nachts 50 dB
Diese Werte decken sich auch mit der ÖAL-Richtlinie Nr. 37 für Freizeitlärm vom März 2003.
Die Werte dürfen lediglich durch Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Baulärm und Straßenverkehrslärm überschritten werden.
Danke für Ihre Bemühungen


Aktuelle Befürworter
4

Lage und Adresse

Kommentare

  • 02.01.2024 - 16:19 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag!

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären dies gerne intern ab und melden uns wieder, wenn das Problem behoben wurde.

    Beste Grüße!
  • 09.01.2024 - 17:42 Uhr, whocares
    Naja, erst entscheidet man sich freiwillig direkt gegenüber vom Fußballplatz zu wohnen und beschwert sich dann im Nachhinein über den Lärmpegel? Sorry, aber ich finde diese heimtückische Art den jugendlichen gegenüber einfach nur unfair. Unfair deswegen, weil ich selbst schon seit Kindesalter dort kicken war und ganz genau weiß, dass es sonst nirgends vergleichbare Plätze in Bregenz gibt. Vor allem da man sich hier plötzlich als unbeteiligter Spaziergänger ausgibt (https://iluagufdi.bregenz.at/reports/show/1725) weil es außer die paar Anrainer anscheinend niemanden juckt... Da hilft es auch nicht sich hier doppelt und dreifach aufzuregen, oder irgendwelche WHO-Empfehlungen oder Richtlinien vom Bundesland Oberösterreich zu zitieren.

    Wenn den Anrainern die Senkung des Lärmpegels so wichtig ist, dann sollen sie sich doch mit dem Club zusammentun und einen Teil des vorgeschlagenen Umbaus mitfinanzieren. Für die Allgemeinheit bietet der Fußballplatz jedenfalls einen größeren Mehrwert als der bewusst in Kauf genommene Lärmpegel einzelner (verbitterter) Anreiner.
  • 11.01.2024 - 15:07 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Da bereits eine Diskussion zu diesem Thema besteht, bitten wir Sie, Ihre Beiträge dort zu posten anstatt eine neue Meldung zu erstellen: https://iluagufdi.bregenz.at/reports/show/1725. Vielen Dank!
  • 11.01.2024 - 15:11 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Wir haben Ihre Hinweise an den Verein weitergeleitet.
  • 11.01.2024 - 15:34 Uhr, Angi
    Gegen einen geregelten Sportbetrieb hat niemand etwas einzuwenden. Das ist jedoch kein geregelter Sportbetrieb. Aus der Ferne ist es einfach, solche Behauptungen aufzustellen.
  • 11.01.2024 - 19:32 Uhr, Widderjogi
    Ein Nachbarschaftliches Zusammenleben ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Um diese Rücksichtnahme zu vereinfachen, wurden Regeln dafür bezüglich der Lautstärke und auch des Zeitraumes definiert. Was unvermeidbar ist wie z.b. Bauform, muss ertragen werden. Jedoch ist der Lärm durch Volzen definitiv vermeidbar. Der Platz ist so groß, um diese Übungen an anderen Orten durchzuführen. Ansonsten wäre es ratsam, sich mal Mut den physikalischen Zusammenhängen der Lärmemmision zu beschäftigen, bevor man sich dazu äußert.
  • 16.01.2024 - 16:10 Uhr, Team I LUAG UF DI
    Guten Tag, dieses Thema wird hier bereits diskutiert, daher wird dieser Thread in Kürze geschlossen. Beste Grüße!

    https://iluagufdi.bregenz.at/reports/show/1725
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